Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Stadtrundgänge in Zürich

Ausgabe Januar 2017

Anbieter der Stadtrundgänge in Zürich ist das Restaurant blindekuh.

Nach dem Eingang Ihrer Buchung beim Restaurant blindekuh erhalten Sie eine E-Mail-Bestätigung. Die Buchung ist verbindlich, sobald der bestellte Stadtrundgang vom Restaurant blindekuh nochmals per E-Mail bestätigt wird. Mit der Buchung einer solchen Stadtführung entsteht zwischen Ihnen und dem Restaurant blindekuh ein Vertrag. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Buchungsbestätigung sind Bestandteil dieses Vertrages.

1. Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt am Schluss des Stadtrundgangs in Bar, mit Kreditkarte oder per Rechnung.

2. Rücktritt
Sie können bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der gebuchten Tour zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich bzw. per E-Mail erfolgen. Massgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Restaurant blindekuh. Der bezahlte Betrag wird zurückerstattet. Telefonische oder mündliche Absagen führen nicht zur Annullierung des Vertrages und können nicht berücksichtigt werden.

3. Nichtteilnahme ohne rechtzeitige Abmeldung
Bei einer Nichtteilnahme ohne rechtzeitig erfolgte schriftliche Abmeldung kann die geleistete Zahlung nicht mehr zurückerstattet werden.

4. Umbuchungen
Sie können bis spätestens 24 Stunden vor Beginn des Stadtrundgangs eine Umbuchung vornehmen. Die erste Umbuchung eines Auftrags ist kostenlos. Für jede weitere Umbuchung fällt eine Bearbeitungsgebühr von CHF 25.- an.

5. Verspätungen/ Wartezeiten der blinden und sehbehinderten Stadtführer
Bei einer Verspätung verkürzt sich die Zeit der Führung entsprechend. Die Wartezeit der Stadtführer beträgt maximal 20 Minuten.

6. Annullierung einer Führung seitens der blindenkuh
Muss die blindekuh die Führung absagen, wird die Gebühr vollumfänglich zurückerstattet oder eine neue Tour vereinbart.

7. Unfall oder Diebstahl
Das Restaurant blindekuh übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Unfall während der Stadtführung.

8. Abweichende Vereinbarungen
Die Stadtführer der blindekuh sind nicht befugt, eigene Vereinbarungen zu treffen oder Zusicherungen zu machen, die den Inhalt des Vertrags abändern bzw. über die zugesicherten Leistungen der blindekuh hinausgehen. Kleine Abweichungen beim Ablauf der Touren sind aus Zeitgründen möglich.

9. Gerichtsstand
Sollten sich Differenzen aus dieser Vereinbarung nicht einvernehmlich klären lassen, so ist für deren Beurteilung das Gericht in Zürich zuständig.